Dr. med. Michael Bär
Facharzt für Haut- & Geschlechtskrankheiten
Zusatzbezeichnung: Dermatohistologie
Ambulante Operationen*
Hautkrebs-Screening*
Tätigkeitsschwerpunkt:
Diagnostik & Behandlung von Hauttumoren*
Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Dermatochirurgie e.V.,
der International Dermoscopy Society, der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Histologie sowie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft.
Sprechstunden
Dienstag
8.30 – 14 Uhr & nach Vereinbarung
Donnerstag
8.30 – 14 Uhr & nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Ambulante Operationen
Montag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung

Dr. med. Michael Bär
Facharzt für Haut- & Geschlechtskrankheiten

Tätigkeitsschwerpunkt:
Diagnostik & Behandlung von Hauttumoren*
Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Dermatochirurgie e.V., der International Dermoscopy Society, der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Histologie sowie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft.
Sprechstunden
Dienstag
8.30 – 14 Uhr & nach Vereinbarung
Donnerstag
8.30 – 14 Uhr & nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Ambulante Operationen
Montag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Praxisschwerpunkt und Organisatorische Hinweise
Praxisschwerpunkt
Bei langjähriger Erfahrung in der auflichtmikroskopischen Früherkennung und operativen Versorgung bösartiger Hauttumoren ist meine Praxis voll und ganz auf die Diagnostik und indikationsgerechte Behandlung bösartiger Hauttumoren spezialisiert – einschließlich ambulanter Operationen, Hautkrebs-Screening sowie Nachsorgeuntersuchungen bei Hochrisikokonstellationen (nur nach Operation in meiner Praxis).
Organisatorische Hinweise
Die Annahme zusätzlicher Akut- und Neupatienten richtet sich nach der medizinischen Bedrohlichkeit und beschränkt sich bis auf weiteres dem fachlichen Praxisschwerpunkt folgend auf die Abklärung bösartiger Hauttumoren zur Frage einer operativen Behandlung bei begründetem hausärztlichem Verdacht.
Patienten mit Verdacht auf Vorliegen eines schwarzen Hautkrebses (Melanom) werden in der Regel unverzüglich binnen weniger Tage untersucht; bei Verdacht auf Vorliegen eines weißen Hautkrebses (Basalzellkarzinom, Plattenepithelkarzinom) erhalten Sie bei uns in der Regel binnen max. 4 Wochen einen Abklärungstermin.
Wir können hierbei nur aussagekräftige Überweisungen mit ärztlicher Angabe der konkreten Verdachtsdiagnose und Lokalisation berücksichtigen.
Sie erreichen uns unter Tel. 03591-2777140 oder am besten persönlich in der Praxis!
Gerne stehe ich Ihrem Hausarzt auch für telemedizinische Beurteilungen vorab zur Verfügung!
Eine Terminvereinbarung zur Tumornachsorge ist Patienten mit Hochrisikokonstellationen vorbehalten, die in meiner Praxis operiert wurden. Eine Übernahme zur Tumornachsorge nach einer von mir nicht veranlassten auswärtigen Operation z.B. durch einen niedergelassenen Chirurgen oder ein Krankenhaus ist nicht vorgesehen.
Das Schließen regionaler Versorgungslücken liegt außerhalb unserer Verantwortung und Möglichkeiten.
Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen können, empfehlen wir Ihnen uns persönlich in der Praxis zu kontaktieren. Emails werden nur noch bei Terminabsagen oder zur Verschiebung eines bereits vorhandenen Termins bearbeitet.
Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen und Sie uns telefonisch nicht erreichen können, bitten wir um eine rechtzeitige kurze Nachricht auf unserem Anrufbeantworter, per Email oder Postkarteneinwurf bis spätestens 24 Stunden vorher, damit wir Ihren Termin ggf. noch anderweitig vergeben können.
Hinweis: Bei wiederholtem Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen behalten wir uns vor, Sie kurzfristig von einer Weiterbehandlung in unserer Praxis auszuschließen – andere Patienten warten bereits dringend auf Termine.
Arzt
Dr. med. Michael Bär
- Spezialisierung auf auflichtmikroskopische Früherkennung und operative Versorgung bösartiger Hauttumoren
- Studium der Humanmedizin in Gießen und Dresden 1998-2005
- Facharztausbildung an der Klinik und Poliklinik für Dermatologie, Med. Fakultät Carl Gustav Carus in Dresden 2005-2009
- Leitender Oberarzt der Hautklinik, Städtisches Klinikum Görlitz 2009-2011
- Zusatzbezeichnung Dermatohistologie 2011
- Oberarzt für Dermatohistologie am Institut für Pathologie, Städtisches Klinikum Görlitz 2011-2012
- Niederlassung in Bautzen 2012
- Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Dermatochirurgie e.V.,
der International Dermoscopy Society, der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Histologie sowie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft. - Diverse Dozententätigkeiten sowie nationale und internationale Publikationen
Ambulante Operationen
Bei langjähriger Erfahrung in der auflichtmikroskopischen Früherkennung und operativen Versorgung bösartiger Hauttumoren ist meine Praxis voll und ganz auf die Diagnostik und indikationsgerechte Behandlung bösartiger Hauttumoren spezialisiert.
Die meisten – auch größeren und aufwändigen – hautchirurgischen Eingriffe können daher ambulant in meiner Praxis unter Vermeidung einer zumeist nicht notwendigen Krankenhausbehandlung in örtlicher Betäubung durchgeführt werden.
Die operative Entfernung erfolgt in meiner Praxis routinemäßig unter auflichtmikroskopischer Bestimmung der Tumorgrenzen, um eine gewebesparende Tumorentfernung zu ermöglichen.
Operationsspektrum
- Bösartige Hauttumoren incl. feingeweblicher Schnittrandkontrolle, insbesondere auch im Gesichtsbereich (z.B. Basalzellkarzinom, Plattenepithelkarzinom, Melanom)
- operativer Verschluss des bei der Tumorentfernung entstandenen Hautdefektes erst nach feingeweblichem Nachweis vollständig tumorfreier Schnittränder (z.B. Entfernung Montag – Verschluss Mittwoch). Sollten sich weiterhin Tumorreste im Schnittrand nachweisen lassen, kann gezielt und unter Schonung des umliegenden gesunden Gewebes nachgeschnitten werden. Dieses Verfahren kommt insbesondere bei bösartigen Tumoren im Gesichtsbereich in Frage.
- Defektverschluss incl. plastischer Rekonstruktion: Bei der Hautverschiebung (Lappenplastik) werden Hautreserven aus benachbarten Hautarealen durch möglichst ästhetische Schnittführung mobilisiert und in den nach Tumorentfernung entstandenen Defekt geschoben, gedreht oder geschwenkt. Bei größeren Defekten kann auch eine Hautverpflanzung erforderlich werden.
- Gutartige Hauttumoren (privatärztlich: z.B. störende Leberflecken, Alterswarzen, Fibrome)
Hinweis: Nicht zu meinem operativen Spektrum gehört die Chirurgie des Nagelapparates einschließlich operativer Behandlung eingewachsener Fußnägel!




Hautkrebs-Screening
Gesetzliches Hautkrebs-Screening
Hautkrebs hat in Deutschland v.a. durch ein sonnenlichtreiches Freizeitverhalten und eine zunehmende Lebenserwartung stark zugenommen. Hautkrebs kann hierbei sowohl rasch binnen weniger Wochen oder Monate, als auch allmählich über Jahre wachsen. Für eine günstige Prognose ist eine frühzeitige Diagnose und Behandlung entscheidend. Schwarzer Hautkrebs birgt das Risiko einer frühzeitigen und lebensgefährlichen Metastasierung, weißer Hautkrebs führt oft zu aggressiv-zerstörendem Wachstum.
Alle gesetzlich Versicherten haben daher ab dem vollendeten 35. Lebensjahr zumindest alle 2 Kalenderjahre Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Viele Krankenkassen bezahlen oder fördern die Teilnahme an der Hautkrebsvorsorge inzwischen auch schon bei jüngerem Alter, zumal gerade ab der Pubertät mit einer Zunahme und Veränderung von Leberflecken zu rechnen ist.
Leistungsinhalt ist vordergründig eine vollständige Sichtuntersuchung mit dem bloßen Auge. Eine auflichtmikroskopische Abklärung (z.B. einzelner Hautmale) ist nur dann (fakultative) Kassenleistung, sofern sich diese nach Sichtuntersuchung als medizinisch notwendig erweist und dient dann vorzugsweise der Bestätigung einer bereits mit dem bloßen Auge erkennbaren Verdachtsdiagnose.
Die von uns empfohlene Auflichtmikroskopie als Screeningverfahren mit Begutachtung sämtlicher relevanter Hautveränderungen hilft dem Hautarzt hingegen, Frühformen von weißem oder schwarzem Hautkrebs zu erkennen, noch bevor diese mit bloßem Auge als solche auffällig werden. Gerne können Sie diese empfohlene Zusatzuntersuchung als privatärztliche Wunschleistung vereinbaren.
Privatärztliches Hautkrebs-Screening
Wie oft sollte ich mich untersuchen lassen?
Weißer und schwarzer Hautkrebs kann sich ganz individuell sowohl rasch binnen weniger Wochen, als auch allmählich über Monate bis Jahre entwickeln. Ziel einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung ist es, Hautkrebs in einem möglichst frühen und damit zumeist noch gut heilbaren Stadium zu entdecken und eine frühzeitige Behandlung einzuleiten. Die Teilnahmefrist des gesetzlichen Hautkrebs-Screenings von nur alle 2 Kalenderjahre kann daher ggf. dazu beitragen, dass manche Tumore dann doch erst in einem schon fortgeschritteneren Stadium diagnostiziert und behandelt werden. Daher ist eine zumindest jährliche hautfachärztliche Untersuchung auf Hautkrebs zu empfehlen.
Förderung der Teilnahme am gesetzlichen und privatärztlichen Hautkrebs-Screening durch Ihre Krankenkasse
Auflichtmikroskopische Feindiagnostik
Die Erkennung von schwarzem Hautkrebs (Melanom) und dessen Abgrenzung von harmlosen Leberflecken (Nävi) kann ebenso wie die Diagnose von weißen Hautkrebsarten insbesondere auch im Anfangsstadium durch die Anwendung der Auflichtmikroskopie deutlich verbessert und somit eine Behandlung in einem frühen, zumeist noch gut heilbaren Stadium eingeleitet werden. Eine auflichtmikroskopische Abklärung (einzelner Hautmale) ist nur dann (optionale) Kassenleistung, sofern sich diese nach Sichtuntersuchung als medizinisch notwendig erweist und dient dann in erster Linie nur der Bestätigung einer bereits mit dem bloßen Auge erkennbaren Verdachtsdiagnose.
Die von uns empfohlene Auflichtmikroskopie als Screeningverfahren mit Begutachtung sämtlicher relevanter Hautveränderungen hilft dem Hautarzt hingegen, Frühformen von weißem oder schwarzem Hautkrebs zu erkennen, noch bevor diese mit bloßem Auge als solche erkennbar sind. Gerne können Sie diese empfohlene Zusatzuntersuchung als privatärztliche Wunschleistung vereinbaren.
Unterscheidung harmloser Leberflecken von gefährlichem schwarzem Hautkrebs
Tumornachsorge & Dermatohistologie
Nachsorge nach Hautkrebserkrankungen
Nach Operation oder Strahlentherapie eines bösartigen Hauttumors wird eine regelmäßige Nachsorgeuntersuchung angeraten. Bei Hochrisikokonstellationen erhalten Sie von mir einen individuellen Nachsorgeplan. Bei Niedrigrisikokonstellationen empfehlen wir zunächst eine weitere regelmäßige hausärztliche Untersuchung und Wiedervorstellung im Falle neuer krebsverdächtiger Hauttumoren.
Nach Vorliegen einer Hautkrebserkrankung ist von einem erhöhten Risiko für weitere bösartige Hauttumoren auszugehen. Durch frühzeitige Erkennung im Rahmen der Nachsorge kann das Ausmaß einer dann evtl. erneut erforderlichen operativen Entfernung begrenzt und somit die Prognose verbessert werden.
Ich bitte um Beachtung, dass eine Terminvereinbarung zur regelmäßigen Tumornachsorge Patienten vorbehalten ist, die in meiner Praxis operiert wurden. Eine Übernahme zur Tumornachsorge bei von mir nicht veranlasster auswärtiger Operation z.B. durch einen niedergelassenen Chirurgen oder ein Krankenhaus ist nicht vorgesehen.
Dermatohistologie
Die Dermatohistologie beinhaltet die feingewebliche mikroskopische Untersuchung des entnommenen Hautgewebes, die nicht zuletzt aus Gründen meiner und Ihrer rechtlichen Absicherung grundsätzlich bei jedem entnommenen Gewebe (d.h. auch nach operativer Entfernung im Rahmen privatärztlicher Wunschleistungen) durchgeführt wird.



Privatärztliche Wunschleistungen
Hinweise
Für mehr Informationen bitte jeweils auf das + klicken
Termine, Patientenreihenfolge & Wartezeit
Maßgeblich ist bei pünktlichem Erscheinen die Reihenfolge des vorhandenen Sprechstundentermins, nicht die frühzeitige Anmeldung.
Einige Patienten kommen zu Verbandswechseln, Entfernung von Nahtmaterial, Befundbesprechungen oder Impfbehandlungen und werden unabhängig von der Wartereihenfolge für die Sprechstunde aufgerufen.
Die Uhrzeit Ihres Termins versteht sich als Richtzeit. Durch aufwändigere Behandlungen Ihrer Vorpatienten kann es ungeplant zu Verzögerungen kommen. Wir bemühen uns selbstverständlich, Ihre Wartezeit so kurz wie möglich zu halten, Wartezeiten von ca. 30 bis 90 Minuten sollten sie jedoch einplanen.
Ein kurzer Blick bei begleitenden Angehörigen oder auf mitgebrachte Fotos …
Ich möchte Sie höflich darauf hinweisen, dass auch eine kurze Beratung oder „ein kurzer Blick“ bei Angehörigen oder anderen Begleitpersonen eine entgeltpflichtige ärztliche Leistung darstellt, welche ausschließlich mit gültiger elektronischer Gesundheitskarte oder auf Privatrechnung möglich ist. Eine Diagnosestellung oder Beratung nicht anwesender Dritter z.B. an Hand von Schilderungen oder mitgebrachten Fotos oder per Email ist ausgeschlossen.
Zuzahlungsbefreiung
Eine gültige Zuzahlungsbefreiung kann Sie von Zuzahlungen zu Arzneimitteln, die auf Kassenrezept verordnet werden können, befreien. Ein Anspruch auf unentgeltliche Versorgung mit frei verkäuflichen Medikamenten oder gar Hautpflegeprodukten besteht hierdurch jedoch nicht. Die Zuzahlungsbefreiung berechtigt den Arzt auch nicht, frei verkäufliche Medikamente wie z.B. Antipilzmittel oder Hautpflegeprodukte auf Kassenrezept zu verordnen. Ich muss Ihnen daher für die betreffenden Mittel trotz Zuzahlungsbefreiung grundsätzlich Privatrezepte ausstellen.
Wunschüberweisungen / Wunscheinweisungen
Über die medizinische Notwendigkeit einer Überweisung an eine Klinikambulanz befindet ausschließlich der niedergelassene Arzt. Eine Wunschüberweisung kann ich ebenso wie rückwirkende Überweisungen für bereits erfolgte eigenmächtige Vorstellungen in einer Klinikambulanz leider nicht ausstellen. Im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung können Sie sich zur etwaigen Zweitmeinung gerne bei einem niedergelassenen Hautarzt Ihrer Wahl vorstellen. Ein Überweisungsschein ist hierfür nicht erforderlich. Alternativ haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich zu privatärztlichen Bedingungen in einer Klinikambulanz vorzustellen. Über die Notwendigkeit einer Einweisung in ein Krankenhaus befindet ebenfalls ausschließlich der niedergelassene Arzt. Hierzu kommen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in erster Linie die Hautkliniken in Hoyerswerda, Görlitz oder Dresden in Betracht. Wunscheinweisungen insbesondere auch in nicht-schulmedizinisch orientierte Spezialkliniken können von mir auch auf Grund der geltenden verschärften Einweisungsregelungen leider nicht ausgestellt werden.
Krankenfahrt & Krankentransport
Ich bitte um Verständnis, dass ich auf Grund von Regressandrohungen von Seiten der Krankenkassen Krankenfahrten oder Krankentransporte nur bei entsprechender medizinischer NOTwendigkeit der Transportleistung verordnen darf. Eine Krankenfahrt erfolgt in der Regel per Taxi oder Mietwagen. Bei erforderlichem Transport mit Rollstuhl einschließlich Umgehung des Treppenaufgangs der Praxis ist auch aus Sicht der Kostenträger eine Fahrt mit „Liegend-Taxi“ zumutbar; ein fachlich-betreuter Transport mit Krankenwagen ist in meinem Fachgebiet zumeist weder notwendig noch wirtschaftlich und kann dann durch mich auch nicht verordnet werden (d.h. auch dann nicht, wenn Ihr Hausarzt bereits eine solche Verordnung für die Hinfahrt zu meiner Praxis ausgestellt hat!). Die Verordnung einer Krankenfahrt oder eines Krankentransportes ist übrigens nur bei rechtzeitigem Nachweis der Pflegestufe 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, ab Pflegestufe 4 und höher oder bei Vorlage eines Schwerbeschädigtenausweises mit den Merkzeichen aG, BI, H möglich. Die verordnete Krankenfahrt steht mit Ausnahmen grundsätzlich unter Genehmigungsvorbehalt Ihrer Krankenkasse! Bei entsprechender Mobilitätseinschränkung sollte der Transport daher im Vorfeld auf Initiative des Patienten durch die Krankenkasse schriftlich genehmigt werden (z.B. nach Verordnung durch Ihren Hausarzt für Hin- und Rückfahrt!). Eine rückwirkende Verordnung von eigenmächtig bestellten Krankentransporten ist ausgeschlossen. Für die Organisation der Krankenfahrt sind der Patient oder dessen Angehörige verantwortlich. Eine unzureichende Verfügbarkeit eines geeigneten Mietwagens rechtfertigt keine Verordnung eines unwirtschaftlichen Transportes mit Krankenwagen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen oder Ihre Krankenkasse.
Kontakt
So können Sie uns erreichen:
In der Praxis
Die Hautarztpraxis befindet sich in der Löbauer Straße 17 in Bautzen im Hochparterre einer älteren Villa. Zum Aussteigen können gehbehinderte Patienten gerne direkt bis an die 8-stufige Treppe heranfahren. Aufgrund der eingeschränkten Parkmöglichkeiten (max. 3 Parkplätze an der Hauswand) empfehlen wir die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Die nächste Bushaltestelle der Linie 2 befindet sich in ca. 300m Entfernung auf der gegenüber liegenden Straßenseite stadtauswärts (Haltestelle Löbauer Straße / Hegelstraße). In der Regel finden Sie auch ausreichend Parkmöglichkeiten in den nahe gelegenen Seitenstraßen.
Per Telefon 03591-2777140
Per Fax 03591-2777149
Per E-Mail info@hautarztpraxis-baer.de
Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen und Sie uns telefonisch nicht wie erhofft erreichen können, bitten wir um eine rechtzeitige kurze Nachricht auf unserem Anrufbeantworter, per Email oder Postkarteneinwurf bis spätestens 24 Stunden vorher, damit wir Ihren Termin ggf. noch anderweitig vergeben können.
Hinweis: Bei wiederholtem Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen behalten wir uns vor, Sie kurzfristig von einer Weiterbehandlung in unserer Praxis auszuschließen - andere Patienten warten bereits dringend auf Termine.
Die Mailbox wird in der Regel werktäglich abgefragt. Eine betriebsbedingte Verzögerung ist jedoch auf Grund von Praxis-Schließzeiten bzw. der Vielzahl der Anfragen möglich. In dringenden Fällen kontaktieren Sie uns daher bitte persönlich.
Wir bitten um Beachtung, dass wir auch zum Schutz Ihrer Daten per Email ausschließlich organisatorische Anfragen bearbeiten. Eine medizinische Beratung per Email ist ebenso wie eine Begutachtung unaufgefordert angefügten Bildmaterials ausgeschlossen, wir übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung.
Die Nutzung der Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von unaufgefordertem Werbe- und Informationsmaterial oder Spam-Emails wird unter Androhung rechtlicher Konsequenzen hiermit ausdrücklich untersagt.
Ärztliche Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeit
Eine Terminvereinbarung ist grundsätzlich auch außerhalb der angekündigten Sprechzeiten möglich. Bei akuten Komplikationen (Nachblutung) nach operativen Eingriffen in meiner Praxis können Sie uns zur Abstimmung weiterer Maßnahmen unter der mitgegebenen Notfall-Telefonnummer erreichen. Sonstige dringende, nicht notfallmäßige Behandlungen fallen in nachfolgenden Uhrzeiten grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes (bundesweit 116 117):
Montag 19 – 7 Uhr
Dienstag 19 – 7 Uhr
Mittwoch 14 – 7 Uhr
Donnerstag 19 – 7 Uhr
Freitag 14 Uhr bis Montag 7 Uhr durchgängig
Feier- oder Brückentage vom Vorabend 19 Uhr bis zum darauffolgenden Werktag 7 Uhr.
Bei Notfällen wählen Sie bitte die ortsunabhängige Rufnummer 112.
Sprechstunden
Dienstag
8.30 – 14 Uhr & nach Vereinbarung
Donnerstag
8.30 – 14 Uhr & nach Vereinbarung
Freitag
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Mittwoch
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